2. Kostenvoranschlag
Einen Kostenvoranschlag erstellen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch und wenn die Reparaturkosten voraussichtlich 250 Euro incl. MwSt. überschreiten. Wird die Reparatur nicht ausgeführt oder wurde der Kostenvoranschlag auf Wunsch des Kunden erstellt, so berechnen wir hierfür eine Gebühr in Höhe von 35 Euro incl. MwSt.. Kostenvoranschläge werden auf Grundlage eines nicht- oder nur teil-demontierten Gerätes erstellt. Zeigen sich bei Ausführung der Reparatur weitere Mängel oder Mehraufwendungen, werden wir den Kunden informieren und die Reparatur erst nach Erteilung eines neuen schriftlichen Auftrages ausführen, wenn der Mehraufwand 15% des ursprünglich angesetzten Reparaturbetrages übersteigt. Der Kostenvoranschlag erlischt, wenn ein Reparaturauftrag nicht innerhalb von 1 Monat nach Zusendung des Kostenvoranschlages erfolgt. Grundsätzlich erfolgt eine Bestätigung eines Kostenvoranschlages nur in schriftlicher Form per Fax oder Email. Telefonische Bestätigungen werden für uns erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung rechtsverbindlich.
